Kann ich den Mietvertrag ohne Einverständnis meines Ehegattens kündigen?

Wenn es um die Miete der gemeinsamen ehelichen Wohnung geht, lautet die Antwort klar: Nein. Selbst wenn Sie die alleinige Vertragspartei des Mietverhältnisses sind, dürfen Sie ohne das Einverständnis Ihres Ehepartners keine Kündigung aussprechen. Das Gesetz schützt nämlich auch denjenigen Ehepartner, der nicht Vertragspartei des Mietvertrags ist. Wenn Sie die Wohnung kündigen möchten, Ihr Ehepartner jedoch nicht einverstanden ist, bleibt Ihnen bei fehlender Einigung nur die Möglichkeit, das Eheschutzgericht an Ihrem Wohnsitz aufzusuchen, das über das Schicksal der Wohnung entscheiden wird.

Kurzum: Nein, auch wenn Sie die alleinige Vertragspartei des Mietverhältnisses sind, ist eine Kündigung ohne das Einverständnis Ihres Ehepartners nicht möglich.

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Hier können Sie sämtliche Dokumente hochladen, welche für die Beantwortung Ihrer Frage oder der Lösung Ihres Falles relevant sind. Beispielsweise kann dies ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein.

Bei der Entscheidung, wie viel Ihnen die Beantwortung Ihres Rechtsproblems oder Ihres Falles wert ist, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wie dringend brauche ich eine Antwort? Je mehr Sie bieten, umso schneller wird Ihre Frage/Fall angenommen und beantwortet.
  • Wie ausführlich soll die Frage beantwortet werden? Je mehr Sie bieten, desto ausführlicher und detaillierter wird Ihre Frage/Fall beantwortet
  • Ist meine Frage/mein Fall kompliziert? Für komplexe Fragen/Fälle braucht ein Anwalt wesentlich mehr Zeit, als für leichte Fragen/Fälle, um diese zu beantworten. Bedenken Sie, dass ein Anwalt meist sehr viele Fragen/Fälle zu lösen hat und seinen Aufwand nach Stunden einschätzt. Je mehr Sie bieten, desto eher wird ein Anwalt auch komplexere Fragen/Fälle annehmen und beantworten.

Das Mindestgebot von 90.00 CHF sollte nur gewählt werden, wenn Sie davon ausgehen, dass ein Anwalt Ihre Frage innert 15 Minuten beantworten kann.

Beim Stellen der Frage wird – unabhängig von Annahme und Beantwortung der Frage durch einen Anwalt – eine Einstellgebühr von 9.00 CHF (inkl. Mehrwertsteuer) fällig.

Wählen Sie das Rechtsgebiet aus, welches Ihrer Meinung nach am besten zur Frage passt. Falls Sie unsicher sind, wählen Sie «Allgemeine Rechtsfrage».

Beschreiben Sie mit Stichworten, um was für ein Rechtsproblem es sich handelt. Beispielsweise kann dies so lauten: «Autokauf Mängel am Fahrzeug – Rückerstattung Kaufpreis» oder «Mietwohnung – Schimmel – Vorgehen gegen Vermieter». Zu wenig genau sind Beschreibungen wie: «Anwalt benötigt» oder «Problem muss gelöst werden»

Beschreiben Sie Ihr Rechtsproblem oder einen gesamten Fall. Teilen Sie sämtliche Informationen mit, die für Ihre Frage relevant sind.

Mit den KI-Tools unterstützen wir Sie dabei, einen angemessenen Preis zu ermitteln und gegebenenfalls zusätzliche Informationen hinzuzufügen, die für den Anwalt hilfreich sind. Falls Sie nicht über diese Informationen verfügen, können Sie die Frage dennoch stellen. Sollte der Anwalt diese Informationen unbedingt benötigen, kann er Sie auch nach Annahme der Frage über die Chatfunktion darum bitten.