Wenn es um die Miete der gemeinsamen ehelichen Wohnung geht, lautet die Antwort klar: Nein. Selbst wenn Sie die alleinige Vertragspartei des Mietverhältnisses sind, dürfen Sie ohne das Einverständnis Ihres Ehepartners keine Kündigung aussprechen. Das Gesetz schützt nämlich auch denjenigen Ehepartner, der nicht Vertragspartei des Mietvertrags ist. Wenn Sie die Wohnung kündigen möchten, Ihr Ehepartner jedoch nicht einverstanden ist, bleibt Ihnen bei fehlender Einigung nur die Möglichkeit, das Eheschutzgericht an Ihrem Wohnsitz aufzusuchen, das über das Schicksal der Wohnung entscheiden wird.
Kurzum: Nein, auch wenn Sie die alleinige Vertragspartei des Mietverhältnisses sind, ist eine Kündigung ohne das Einverständnis Ihres Ehepartners nicht möglich.